ERSTGESPRÄCH
Das Erstgespräch dauert in der Regel 75 Minuten. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einem ersten Eindruck, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei mir die Unterstützung finden, die Sie suchen.
FREQUENZ & DAUER
Frequenz und Dauer der Musiktherapiesitzungen werden individuell vereinbart. In der Regel arbeite ich in Einheiten von 60 oder 75 Minuten. Erfahrungsgemäss bewährt es sich, zu Beginn einer Behandlung wöchentlich eine Sitzung zu vereinbaren. Im Verlauf der Zeit kann die Frequenz reduziert werden.
Ich begleite auch Klient*innen, die in unregelmässigen Abständen zur Vorbereitung herausfordernder Situationen kommen (z.B. vor Prüfungen, Konzerten, Familienfeiern o.ä.) oder auch solche, die nur für 1-3 Sitzungen für die Bearbeitung einer eingegrenzten Fragestellung kommen (Kurzzeittherapie).
Ich begleite auch Klient*innen, die in unregelmässigen Abständen zur Vorbereitung herausfordernder Situationen kommen (z.B. vor Prüfungen, Konzerten, Familienfeiern o.ä.) oder auch solche, die nur für 1-3 Sitzungen für die Bearbeitung einer eingegrenzten Fragestellung kommen (Kurzzeittherapie).
TARIFE
Meine Tarife umfassen die reguläre Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.
Abgerechnet wird nach effektivem Zeitaufwand der mit Ihnen vereinbarten Sitzung (60-90 Min.).
Zusätzliche Leistungen (Verfassen von Berichten, Korrespondenz mit Ärzt*innen, Psycholog*innen, Angehörigen etc.) werden in 10-Minuten-Einheiten à CHF 25.- verrechnet. Für Personen in nachweislich besonders engen finanziellen Verhältnissen können Sondertarife vereinbart werden.
Die Rechnungen werden i.d.R. einmal monatlich verschickt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Zusatzversicherten empfehle ich, im Vorfeld abzuklären, wie sich die Krankenkasse (Zusatzversicherung) an Musiktherapie beteiligt. Ich bin EMR- und EGK-anerkannt (s.u.).
Supervision, Coaching und Lehrtherapie können nicht über Krankenkassen abgerechnet werden. Für Supervision und Coaching lohnt es sich, einen Beitrag von Arbeitgeberseite abzuklären.
Abgerechnet wird nach effektivem Zeitaufwand der mit Ihnen vereinbarten Sitzung (60-90 Min.).
Zusätzliche Leistungen (Verfassen von Berichten, Korrespondenz mit Ärzt*innen, Psycholog*innen, Angehörigen etc.) werden in 10-Minuten-Einheiten à CHF 25.- verrechnet. Für Personen in nachweislich besonders engen finanziellen Verhältnissen können Sondertarife vereinbart werden.
Die Rechnungen werden i.d.R. einmal monatlich verschickt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Zusatzversicherten empfehle ich, im Vorfeld abzuklären, wie sich die Krankenkasse (Zusatzversicherung) an Musiktherapie beteiligt. Ich bin EMR- und EGK-anerkannt (s.u.).
Supervision, Coaching und Lehrtherapie können nicht über Krankenkassen abgerechnet werden. Für Supervision und Coaching lohnt es sich, einen Beitrag von Arbeitgeberseite abzuklären.
TERMINABSAGEN
Therapietermine können bis max. 24 Stunden, Coaching-/Supervisionstermine bis max. 48 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der Tarif für die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
KRANKENKASSEN / KOSTENBETEILIGUNG
Viele Krankenkassen leisten einen Beitrag an die selbständig ausgeübte Musiktherapie über Zusatzversicherungen für Komplementär-/Alternativmedizin. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder dem Erfahrungsmedizinischen Register EMR https://www.emr.ch
Meine Zertifizierungsnummer (ZRS) beim EMR ist: I355363
Ich bin von allen Krankenkassen, die mit dem EMR zusammenarbeiten, sowie von der Visana und der EGK für die Methoden
233 ("Kunsttherapeutin mit eidgenössischem Diplom, Fachrichtung Musiktherapie") und 127 ("Musiktherapie") anerkannt.
Pro Infirmis: IV-BezügerInnen, die über bescheidene finanzielle Mittel verfügen, können bei der Pro Infirmis einen Antrag auf Kostenbeteiligung an Musiktherapie stellen. Genauere Informationen finden Sie hier: vergütung_über_pro_infirmis.pdf
Meine Zertifizierungsnummer (ZRS) beim EMR ist: I355363
Ich bin von allen Krankenkassen, die mit dem EMR zusammenarbeiten, sowie von der Visana und der EGK für die Methoden
233 ("Kunsttherapeutin mit eidgenössischem Diplom, Fachrichtung Musiktherapie") und 127 ("Musiktherapie") anerkannt.
Pro Infirmis: IV-BezügerInnen, die über bescheidene finanzielle Mittel verfügen, können bei der Pro Infirmis einen Antrag auf Kostenbeteiligung an Musiktherapie stellen. Genauere Informationen finden Sie hier: vergütung_über_pro_infirmis.pdf
SCHWEIGEPFLICHT / ETHIKKODEX
Als Musiktherapeutin MAS/SFMT und Eidg. dipl. Kunsttherapeutin (ED), Fachrichtung Musiktherapie stehe ich unter beruflicher Schweigepflicht und bin den ethischen Richtlinien der European Musictherapy Confederation EMTC, des Schweizerischen Fachverbands für Musiktherapie SFMT und der OdA Artecura (Dachorganisation der Schweizer Berufsverbände für Therapien mit künstlerischen Medien) verpflichtet.
Zur Qualitätssicherung reflektiere ich meine beraterische und therapeutische Arbeit regelmässig in Supervision und Intervision. Meine Supervisor:innen und Intervisionspartner:innen stehen ebenfalls unter beruflicher Schweigepflicht.
- Schweizerischer Fachverband für Musiktherapie SFMT, Link: www.musictherapy.ch
- OdA Artecura: https://www.artecura.ch/oda_artecura.php
- Ethikkodex auf Deutsch, Download: ethikkodex.html
- Ethikkodex der OdA Artecura: https://www.artecura.ch/_tmc_daten/File/Ethikrichtlinien_2021_def.pdf verpflichtet.
Zur Qualitätssicherung reflektiere ich meine beraterische und therapeutische Arbeit regelmässig in Supervision und Intervision. Meine Supervisor:innen und Intervisionspartner:innen stehen ebenfalls unter beruflicher Schweigepflicht.
- Schweizerischer Fachverband für Musiktherapie SFMT, Link: www.musictherapy.ch
- OdA Artecura: https://www.artecura.ch/oda_artecura.php
- Ethikkodex auf Deutsch, Download: ethikkodex.html
- Ethikkodex der OdA Artecura: https://www.artecura.ch/_tmc_daten/File/Ethikrichtlinien_2021_def.pdf verpflichtet.
SPRACHEN
Ich biete Therapie, Supervision und Coaching auf Deutsch/Schweizerdeutsch, Französich und Englisch an.
MUSIKALISCHE VORKENNTNISSE
Musikalische Vorkenntnisse seitens des Klienten/der Klientin sind weder notwendig noch hinderlich.